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z.B: Forstgutachten, z.B. Checklisten, Wildbrethygiene-Vorschriften sind in Kraft!
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Was müssen Jäger beachten?
Näheres in der nebenstehenden Rubrik "Formulare ...": ►
2016 ist Jahr des Rebhuhns
DJV forciert Fokus auf Offenlandarten
(Berlin, 22. Dezember 2015) Im Jahr 2016 steht für den Deutschen Jagdverband das Rebhuhn (Perdix perdix) im Mittelpunkt. Damit wählen die Jäger eine weitere Niederwildart, um auf die extrem kritische Lage für Vogelarten in der Agrarlandschaft aufmerksam zu machen.
Maisanbau nimmt weiter zu ...
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Die Entwicklung der Maisflächen in Bayern ist weiterhin besorgniserregend.
In Bayern wurden im Jahre 2012 rund 537 039 Hektar Mais angebaut,
im Jahr 2013 sind es 540 008 Hektar.
Blühflächen und Bejagungsschneisen machen nur ein Prozent aus ...
Auf ein Wort ...
Der Maisanbau ist in 2014 auf rund 550.000 Hektar angestiegen und stellt für die Landwirte eine gute Einnahmequelle dar, die möchte ich niemandem streitig machen. Doch mehr und mehr entwickelt sich der Mais zur Monokultur und führt zur Verarmung von Boden, Fauna und Flora. Der Mais ist nur „saugerecht“ und liefert Vollmast jedes Jahr.
Vielen anderen frei lebenden Tieren entzieht er die Lebensgrundlagen. Eine landwirtschaftliche Nutzung ohne Rücksicht auf die in der Feldflur heimischen Lebewesen aber steht im Widerspruch zur gesetzlichen Verpflichtung der Grundeigentümer zur Hege (BJG § 1 Abs. 1 & 2). Doch damit nicht genug. Die rücksichtslose Nutzung macht das Bild des Landwirts als Naturschützer und Landschaftspfleger unglaubwürdig. Deshalb sollte ein Teil des Erlöses aus der Maisernte in „angemessene Ausgleichsflächen“ fließen, damit der Grundsatz: „Leben und leben lassen“ gewahrt bleibt.
Solche Ausgleichsflächen in und um den Mais sind auch noch aus einem anderen Grund unabdingbar: Sie sind Voraussetzung, dass am Maisfeld überhaupt Schweine erlegt werden können. Das Problem ist längst erkannt, doch es fehlt vielerorts die Bereitschaft, die Reduzierung der Schwarzwildbestände und die Reduzierung der Wildschäden gemeinsam anzugehen. Doch ohne Unterstützung und Mithilfe der Landwirte kann das Schwarzwildproblem nicht gelöst werden.
In rund 550.000 Hektar Mais wurden gerade einmal zwei Prozent Schussschneisen angelegt, und das obwohl Programme wie „Blühende Maisfelder“ die Anlage solcher Bejagungsschneisen fördern und einen finanziellen Ausgleich bieten. Das zeigt für mich nur eines: Desinteresse am Bejagungserfolg und Geringschätzung des immensen zeitlichen und finanziellen Aufwands der Jäger. Da bleibt dem Pächter doch nur eines: Er teilt seinem Jagdvorstand mit, wenn die zur Bejagung und Wildschadenreduzierung notwendigen Schussschneisen im Mais weiterhin „verweigert“ werden, wird für diese Flächen auch kein Wildschaden mehr bezahlt. Den hat dann die Jagdgenossenschaft zu ersetzen. So jedenfalls sagt es das Gesetz. (Quelle: BJV Hubert Hertlein)
Link zu Schwarzwildstrategie und Bestandsentwicklung: http://www.jagd-bayern.de/fileadmin/_BJV/Jagd_In_Bayern/jib_2015_07/28-31_JiB_7_15_Schwarzwild_Nahrungsangebot.pdf
Video zum Wiesenhobel: http://www.youtube.com/watch?v=uwMbslgQvc0&feature=player_embedded
Aufbewahrung von Schusswaffen
Derzeit überprüft das Landratsamt Hof die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen durch deren Besitzer im Landkreis Hof.
Sie werden deshalb gebeten, dem Landratsamt Hof bis zum [] schriftlich mitzuteilen, wo(Aufstellungsort des Waffenschrankes) und wie Sie Ihre Schusswaffen sicher gegen Abhandenkommen (genaue Beschreibung Ihres Sicherheitsbehältnisses) aufbewahren.
Bitte verwenden Sie bei Ihrem Antwortschreiben die beigelegte Erklärung zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition und fügen aussagekräftige Belege (Tresorkaufbelege und Bilder) bei.
Dieses Schreiben können Sie auch per E-Mail beantworten und dieser Digitalbilder beifügen.
Als Mail-Adresse verwenden Sie bitte: waffenrecht@landkreis-hof.de
Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Hof, Fachbereich 301, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof, Tel. 09281/57-328
Näheres in der nebenstehenden Rubrik ...
Hinweis auf Sponsoren:
Münchner Erklärung für Wald und Wild“
der Deutschen Wildtier Stiftung und des Bayerischen Jagdverbandes e.V.
anlässlich des 5. Rotwildsymposiums (1.12. – 3.12.2010)
http://www.vjagd.at/wp-content/uploads/Muenchener_Erklaerung_2010.pdf
und weitere Quellen:
http://www.vjagd.at/2010/%E2%80%9Emunchner-erklarung-fur-wald-und-wild%E2%80%9C/
Zum Artikel "Wild und Hund - Beseitigen von Unfallwild"
In Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten können wir (Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, IIB2-4306.7-002/08, Herr MR Maß, 31.08.2010) hierzu Folgendes mitteilen:
Der übermittelten Darstellung zufolge hat die Berufsgenossenschaft Leistungen der Unfallversicherung mit der Begründung abgelehnt, dass Straßenkörper und Randstreifen nicht zum Jagdrevier gehören würden. Aus § 5 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes – BJagdG ergibt sich jedoch, dass der Straßenkörper z.B. von Bundes- und Staatsstraßen keinen Jagdbezirk für sich bilden kann und den Zusammenhang eines Jagdbezirks nicht unterbricht.
Der Jagdausübungsberechtigte besitzt daher nach § 1 Abs. 5 BJagdG auf öffentlichen Straßenflächen auch für verunfalltes oder verendetes Wild ein Aneignungsrecht, wenn auch keine Aneignungspflicht. Macht der Jagdausübungsberechtigte von seinem Aneignungsrecht keinen Gebrauch, ist er nach den jagdrechtlichen Vorschriften deshalb nicht verpflichtet, das Unfallwild auf seine Kosten zu entsorgen. Unbeschadet dieser Rechtslage zeigt die Erfahrung, dass sich Revierinhaber in vielen Fällen um die Beseitigung verunfallten Schalenwilds kümmern, sobald sie von der Polizei verständigt worden sind.
Findet eine Aneignung durch den Jagdausübungsberechtigten nicht statt und muss das überfahrene Wild insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit von der Straße entfernt werden, so ist der Straßenbaulastträger auf eigene Kosten beseitigungs- bzw. entsorgungspflichtig.
Wir (LBG Mittel- und Ostdeutschland, 15364 Hoppegarten, Ansprechpartner/in: Frau Bradler)nehmen Bezug auf ihr Schreiben vom 19.08.2010 und möchten Ihnen Nachfolgendes mitteilen:
Deshalb hängt die versicherungsrechtliche Beurteilung des Unfallgeschehens immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
Radiocäsiumbelastung, 27.01.2009

Schriftführer BJV, KG Naila
Schriftführer BJV, KG Naila
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Liebe Kreisgruppenmitglieder,offenbar gibt es im Frankenwald noch Fischotter.Zumindest gibt es in Mitzwitz eine Stelle, die die Erforschung der Otter im Frankenwald betreibt und die auch von Otterbeobachtungen im Frankenwald berichten kann.Die Leiterin Dr. Katrin Ruff ist selbst Jägerin und bittet alle Jäger im Frankenwald Spuren und Beobachtungen von Ottern zu melden. Offenbar gibt es auch einen Etat zur Gewässerrenaturierung.Solche Maßnahmen kommen allen Wildarten zu Gute, deshalb sollten wir Frau Ruff unterstützen falls und Otter begegnen.Anbei finden Sie eine Einladung zu einer Tagung in Mauth im Bayerischen Wald: im download-Bereich unter "Einladung_Programm_Tagung_Otter"
Entnahme von Proben beim Wildschwein zur Untersuchung auf Trichinen. Eine Anleitung für Jagdausübungsberechtigte